Weltweit gibt es mehr als 900 Millionen WhatsApp-User. Es liegt daher auf der Hand, dass WhatsApp-Marketing großes Potential in sich birgt. Denn: Mit WhatsApp lässt sich in Sachen Kommunikation einiges voran bringen!
Oft geht Social-Media-Marketing allerdings mit rechtlichen Stolperfallen einher. Damit WhatsApp-Marketing niemanden in juristische Schwierigkeiten bringt, hier eine rechtliche Checkliste von Ihrer Digital Marketing Agentur.
Einwilligung für Werbung:
Habe ich das Recht, einen Newsletter zu verschicken?
Ungefragt dürfen Kunden nicht zu Werbezwecken via WhatsApp angeschrieben werden. Das gleiche gilt für das Verschicken von Angeboten. Allerdings: Wenn der Kunde von sich aus eine Firma anschreibt, darf natürlich geantwortet werden, auch mit einem Angebot.
Erprobt für Newsletter: Das Double-Opt-In-Verfahren. Hierbei stimmt der Kunde z.B. per E-Mail zu, dass er einen WhatsApp-Newsletter erhalten möchte. Dies geschieht zusätzlich zum Single-Opt-In, bei dem der Empfänger durch Setzen eines Häkchens dem Newsletter zustimmt. Bis sich der Kunde wieder abmeldet, können dann Newsletter verschickt werden. Wichtig: Meldet sich der Kunde ab, muss auch die Zusendung der Nachrichten unmittelbar gestoppt werden. Eine gute Möglichkeit für Digital Marketing, das sogar vom Kunden erwünscht ist und daher in unserer Digital Marketing Agentur sehr gerne verwendet.
Tipp: Facebook und Twitter bieten die Möglichkeit, auf einen Newsletter per WhatsApp hinzuweisen. Für die Anmeldung musst der Interessent nur seinen Namen und seine Handynummer eintragen und der Datenschutzerklärung zustimmen. Anschließend folgt der Double-Opt-In-Prozess.
Hat mir der Empfänger eine Kommunikationserlaubnis erteilt?
Um von Anfang an Ärger zu vermeiden, kann bei einer Auftragserteilung die Kommunikationserlaubnis via WhatsApp abgefragt werden. Hierbei von Vorteil: Dokumentieren, wer welche Freigabe erteilt hat, beispielsweise per Screenshot. So ist man von Anfang an auf der sicheren rechtlichen Seite.
Recht am Bild/Motiv
Fragen Sie sich immer: Habe ich auf Urheberrechte, Bildrechte und Personenrechte geachtet? Das gilt nicht nur für WhatsApp!
Folgende Rechtselemente müssen vor allem berücksichtigt werden:
- Urheberrecht: Von wem wurde das Foto gemacht?
Bei selbstgemachten Fotos, die im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag stehen, entsteht grundsätzlich kein Problem. Vorsicht ist erst dann geboten, wenn jemand anderes das Bild gemacht hat oder andere Personen auf dem Bild zu sehen sind. - Persönlichkeitsrecht: Wer ist auf dem Bild abgebildet? Haben die Personen einer Veröffentlichung?
Bei Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung gilt: Es werden die Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn die Person bzw. die Personen nicht ausdrücklich damit einverstanden sind. VORSICHT: Bei Kindern muss sogar die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden! - Markenrecht und Schutzrecht: Sind Marken, Kunstwerke oder Gebäude auf dem Foto zu erkennen?
Wenn ja: Auch dann müssen Sie beim Markeninhaber nachfragen, ob Sie das jeweilige Bild, auf dem die Marke oder das Werk zu sehen sind, verwenden dürfen.
Bereit für WhatsApp Marketing? Lassen Sie sich von Ihrer Digital Marketing Agentur helfen!
Alle Punkte der Checkliste konnten abgehakt werden? Super! Dann heißt es jetzt: Gegen Stolperfallen gerüstet durchstarten mit WhatsApp Marketing!
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