„The Munich Rules“: Wer einen Prozess verliert, ist nicht immer derjenige, der den Schaden letztendlich trägt. Oft kann er bei einem Dritten Regress nehmen. Allerdings besteht die Gefahr, dass der Regressprozess verloren geht. Um dies zu vermeiden, nutzen moderne Zivilprozessordnungen das Institut der Streitverkündung. Aber wenn der Erstprozess vor einem Schiedsgericht stattfindet, fehlt der Schutz vor Regressverlust. „The Munich Rules“ erläutern den Schutz vor Regressverlust auch im Schiedsverfahren. Die Präsentation der wichtigen Schrift durften wir als Kanzlei Livestream Partner begleiten.